Förder­ung privater Lade­punkte: Das müssen Sie wissen!

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Lesedauer: 5 Minuten
Förderung Private Ladepunkte Beitragsgrafik
2020 war ein sehr gutes Jahr für die Elektromobilitätsbranche. Das öffentliche Ladestrukturnetz wurde um 10.056 neue öffentliche Ladepunkte erweitert, die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen erreichten mit 194.163 einen neuen Rekordwert, neue Förderungen für Elektromobilität wurden eingeführt und bestehende erhöht. So wurde beispielsweise der Umweltbonus bei Anschaffung eines E-Fahrzeugs auf bis zu 9.000 Euro angehoben und die Errichtung privater Ladepunkte, zum Beispiel in Form von Wallboxen, wird seit November 2020 bezuschusst. Wer von dieser Förderung profitiert und wie Sie sie erhalten, lesen Sie hier!

DIE KFW-FÖRDERUNG – AUF EINEN BLICK

Förderung Ladestation: Übersichtsgrafik zur Förderung privater Ladepunkte

Förderung Ladestation: WELCHE LADEEINRICHTUNGEN kommen infrage?

Es gibt Unterschiede bei Ladeeinrichtungen, beispielsweise was ihre Leistung betrifft, und nicht alle werden gefördert. Um eine Förderung für die Installation Ihrer privaten Ladestation zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 kW. Dies kann beispielsweise eine Wallbox für die Montage an der Carport- oder Garagenwand sein. Ebenso kann eine Ladeeinrichtung, beispielsweise eine freistehende Ladesäule, auch über zwei 11 kW Ladepunkte verfügen, die dann beide mit 900 € förderfähig sind. Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte mit einer sicheren digitalen, bidirektionalen Kommunikationsschnittstelle ausgestattet sind, um eine intelligente Steuerung sowie die Einbindung in ein Energiemanagementsystem zu ermöglichen. Die intelligente Steuerung muss nicht direkt aufgebaut werden. Die Ladepunkte müssen lediglich die Fähigkeit haben, mittels einer Schnittstelle intelligent gesteuert werden zu können. Ziel dabei ist es, möglichst „intelligente“ und nachhaltige Ladetechnik zu fördern, die zukünftig die Möglichkeit bietet, eine Steuerung zuzulassen. Weiterhin muss Ihre Ladeeinrichtung Software-Update-fähig sein, damit Sie immer auf dem neuesten Stand ist. Zudem müssen, auf Anforderung des Netzbetreibers, die Voraussetzungen für die Steuerung des Ladepunktes gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetztes gewährleistet sein. In diesem Fall ist Ihr Netztreiber dazu befugt, bei einer drohenden Überlastung des Netzes, Ihren Ladestrom für definierte Zeiten zu reduzieren. Die technischen Anforderungen für einen förderfähigen Ladepunkt klingen erst einmal komplex und verwirrend. Um mehr Klarheit zu gewinnen, können Sie in der Liste förderfähiger Ladetechnik deshalb genau nachvollziehen, ob eine bestimmte Ladeeinrichtung gefördert werden kann.

WEITERE VORAUSSETZUNGEN

Die technischen Anforderungen sind die eine Seite, doch es gibt noch weitere Voraussetzungen, denen bei einer Förderung entsprochen werden muss. Die Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, deren Gesamtkosten inkl. Kaufpreis der Ladetechnik, Einbau und Anschluss der Ladestation sowie aller Installationsarbeiten 900 Euro überschreiten. Zudem muss die Installation des privaten Ladepunktes an einem bereits bestehenden Wohngebäude vorgenommen werden und der Bezug des benötigten Stroms muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Dazu reichen Sie beim Förderantrag einfach Ihren Stromliefervertrag als Nachweis ein. Diese Voraussetzung kann übrigens auch ein Vorteil sein. Denn bei der Installation Ihrer Wallbox haben Sie die Möglichekit, einen günstigen Ökostromtarif für E-Fahrzeuge dazu zu buchen und sparen so auf Dauer sogar Stromkosten. Erzeugen Sie stattdessen Ihren Strom selbst zuhause? Dann fügen Sie Ihrem Förderantrag eine formlose Eigenerklärung bei.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Die Förderung privater Ladepunkte ist ein großer Schritt in eine noch Elektrofahrzeug-freundlichere Zukunft. Doch nicht jeder kann sie in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen, die in einen Ladepunkt an einem bestehenden Wohngebäude investieren, dass ihnen entweder gehört oder das sie nutzen. Dazu zählen:
  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Oder Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

WER WIRD NICHT GEFÖRDERT?

Es gibt jedoch auch einige Kriterien, die eine Förderung privater Ladepunkte ausschließen. So werden Installationen von Ladestationen von Unternehmen nicht gefördert. Auch Wallboxen, die durch den Arbeitgeber zuhause bei Ihnen installiert werden, erhalten keine Förderung. Das gleiche gilt für Gebäude mit Beherbergungsbetrieb, also Hotels, Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser. Und falls Sie sich in der Bauphase Ihres Wohnhauses befinden, kann eine Förderung leider ebenfalls nicht beantragt werden.

Förderung Ladestation: SO FUNKTIONIERT´S

Was müssen Sie nun genau tun, um die Förderung privater Ladepunkte in Anspruch zu nehmen? Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag über das Zuschussportal der KfW vor Beginn Ihres Vorhabens stellen. Es muss sich weiterhin beim Antragstellenden zwingend um den Träger der Installationskosten handeln. In der Tabelle können Sie im Überblick ablesen, welche Zuschüsse Sie erwarten dürfen.
ANZAHL LADE­PUNKTE SCHWELLENWERT GESAMTKOSTEN GESAMT­ZUSCHUSS
1 900 EUR z.B. 700 EUR 0
1 900 EUR mind. 900 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z.B. 1.500 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR mind. 1.800 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z.B. 2.100 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR mind. 2.700 EUR 2.700 EUR

LOHNT SICH DIE FÖRDERUNG FÜR MICH?

Um Ihnen zu veranschaulichen, in welchen Fällen sich eine Förderung der Installation privater Ladepunkte lohnt, sind nachstehend zwei Fallbeispiele aufbereitet.

FALLBEISPIEL 1 – EINFAMILIENHAUSBESITZER:

Sie sind EFH-Besitzer und denken über die Installation von Ladetechnik für Ihr neues Elektroauto nach. Ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Anforderungen an die Wallbox gemäß KfW Förderung sind vergleichsweise hoch. Im Bereich von Einfamilienhäusern ist beispielsweise die Einbindung in ein Energiemanagementsystem, im Gegensatz zum Mehrfamilienhaus, nicht unbedingt erforderlich. Diese Eigenschaft macht förderfähige Wallboxen in den meisten Fällen teurer als Modelle ohne bidirektionale Kommunikationsanbindung. Haben Sie nicht vor, Ihre Wallbox über eine Ladeapp zu steuern oder in ein Energiemanagementsystem zum Beispiel in Kombination mit einer PV-Anlage einzubinden, genügt im Regelfall auch eine Wallbox in der Größenordnung von 500 bis 600 Euro. Diese kann ggfs. sogar günstiger sein, als ein förderfähiges Modell abzüglich der Fördersumme.

FALLBEISPIEL 2 – MIETER/WOHNUNGSEIGENTÜMER IM MEHRFAMILIENHAUS:

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus und möchten Ladetechnik für Ihr E-Fahrzeug installieren lassen? Dann profitieren Sie definitiv von der neuen KfW-Förderung. Denn die Anforderungen an Ladetechnik im Mehrfamilienhaus sind deutlich höher als im EFH und stimmen mit denen der KfW-Förderung überein. Das liegt daran, dass sich in einem Mehrfamilienhaus alle Mieter, beziehungsweise Wohnungseigentümer, in der Regel einen Hausanschluss teilen. Zusätzliche Leistung für das Laden mehrerer E-Fahrzeuge ist dabei meist nicht eingeplant. Während der Netzbetreiber bei zusätzlichen Verbrauchern bis 11 kW von einer Genehmigungspflicht absieht, sind Vorhaben über dieser Grenze vorab durch den Netzbetreiber zu prüfen und freizugeben. Das heißt, dass bereits ab zwei Bewohnern mit jeweils einem 11 kW Ladepunkt die vorhandene Hausanschlussleistung gegebenenfalls schon nicht mehr ausreicht, und durch den Netzbetreiber ertüchtigt werden muss. Damit die Leistungserhöhung und die damit verbundenen Kosten bei zunehmender Anzahl von Ladepunkten im Objekt nicht überhandnimmt, wird in solchen Fällen ein Lastmanagementsystem eingesetzt. Dieses verhindert die Überschreitung der vorhandenen Leistung für Elektromobilität, auch wenn mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Dafür benötigen die Wallboxen im Mehrfamilienhaus zwingend die von der KfW geforderte Kommunikationsfähigkeit und sind damit vergleichsweise teuer. Sie sparen durch die Förderung im MFH daher in jedem Fall Geld.

 

WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN DER ELEKTROMOBILITÄT

Neben der Förderung privater Ladepunkte, können sich E-Autobesitzer auch über andere Förderungsmöglichkeiten freuen. Bei Neuzulassung eines Elektrofahrzeugs werden bis zu 9.000 Euro Umweltbonus gezahlt und als Halter eines E-Autos sind Sie weiterhin 10 Jahre Kfz-Steuer-befreit. Alles rund um Förderungen und was sich noch getan hat, können Sie hier genauer nachlesen.

 

FAZIT: ELEKTROMOBILITÄT IST ATTRAKTIVER DENN JE!

Durch die verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung von Elektromobilität wird sie auch immer attraktiver. Bereits am ersten Tag der neuen Förderung privater Ladepunkte erhielt die KfW über 16.000 Anträge. Innerhalb der ersten Woche sogar mehr als 85.000. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist Anfang 2021 darüber hinaus eine Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Höhe von 500 Millionen Euro geplant. Damit soll die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland bis 2025 weiter gefördert werden. Es is also damit zu rechnen, dass die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten zuhause und im öffentlichen Raum auch weiterhin stark zunimmt. Davon profotieren letztendlich Elektrofahrzeugbesitzer und alle, die mit dem Gedanken spielen, auf Elektromobilität umzusteigen.

Ein Beitrag von Lisa Troeger

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