E-Auto im Fuhrpark: Von der Idee zur Umsetzung

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Lesedauer: 5 Minuten
Beitragsbild E-Auto Umsetzung Fuhrpark

E-Autos sind eine große Chance für Ihren Fuhrpark: Diese Erkenntnis ist Ihnen natürlich nicht fremd. Steuerliche Vorteile, geringere Wartungskosten und der positive Einfluss aufs Image sind bekannt. Doch dank einer bloßen Idee steht noch kein E-Auto im Fuhrpark. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Schritte und welche Fallstricke Sie unbedingt beachten sollten!

FUHRPARKMANAGEMENT: SIND ELEKTROFAHRZEUGE PASSEND FÜR MEINEN BETRIEB?

Auf umschalten.de finden Sie zahlreiche Entscheidungshilfen, falls Sie noch nicht davon überzeugt sind, ob E-Autos eine sinnvolle Anschaffung für Ihren Betrieb bzw. Ihr Unternehmen sind. In unserem „FAQ: Wann lohnen sich E-Autos für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?“ erfahren Sie beispielsweise mehr zu den häufigsten Fragen, die rund um das Thema Elektromobilität auftauchen. In einem weiteren Artikel erklären wir, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein sollten, damit Ihr Unternehmen von E-Autos wirklich profitiert. Und damit Sie wissen, wie Sie E-Autos effektiv und effizient in Ihrem Fuhrpark einsetzen, erläutern wir Ihnen in einer kurzen Fuhrparkanalyse, wie Sie die Potentiale erkennen können. Umfangreiche Informationen finden Sie zudem in unserem kostenfreien Whitepaper mit einer Checkliste zum „Umschalten“ Ihres Fuhrparks.

E-AUTO IM FUHRPARK INTEGRIEREN – DAS SOLLTEN SIE BEDENKEN!

Wenn Sie sich für die Anschaffung eines E-Autos entschieden haben und genau analysiert haben, wie Ihre Firma und Ihre Mitarbeiter davon profitieren können, geht es an die praktischen Fragen, die wir in diesem Artikel klären:

  • Wie und wo schaffe ich ein E-Auto an?
  • Welche Nutzergruppen innerhalb meines Unternehmens werden das E-Auto nutzen?
  • Wie ermögliche ich den Zugang zu den elektrischen Firmenautos?
  • Wo stelle ich das E-Auto ab?
  • Welche rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
 

Um Antworten auf diese Fragen zu finden, haben wir mit Herrn Stefan Jacob gesprochen. Er ist Fachgruppenleiter Fuhrparkmanagement der DREWAG NETZ GmbH. Die DREWAG NETZ betreibt bereits seit vielen Jahren einen elektrifizierten Fuhrpark und berät Firmen bei der Umsetzung ihrer E-Auto-Pläne bis hin zur Ladeinfrastruktur. „E-Autos kauft man – wie alle anderen PKW – beim Autohändler. Wie bei einem klassischen Verbrennerfahrzeug sollte man sich jedoch vorher genau überlegen, was man braucht“, erklärt Stefan Jacob. Neben Fahrzeugmarke und -typ sind weitere Kriterien wie Reichweite, Lademöglichkeiten, Sicherheit und die Ausstattung entscheidend für die Fahrzeugwahl. Einen ersten Überblick bekommen Sie beispielsweise auf efahrer.com. Die laufenden Kosten variieren dabei stark: Je nach Fahrzeugklasse, -größe und Leistungsklasse können die Aufwände über oder auch weit unter denen eines Verbrenners liegen. Einplanen sollten Sie auf jeden Fall die häufig etwas höheren Anschaffungskosten.

NUTZERGRUPPEN UND ZUGÄNGE – DEN FUHRPARK ORGANISIEREN

Auch bei einem E-Auto im Fuhrpark ist es sinnvoll, die Nutzung des Fahrzeugs zu koordinieren. Sollte ein E-Auto nicht einem einzelnen Mitarbeiter zugeordnet sein, sondern für Dienstfahrten geteilt werden können, ist es sinnvoll, sogenannte Nutzergruppen zu ermitteln. Zuvor sollten sie jedoch die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter herausgearbeitet haben. Wie das geht, haben wir hier erläutert.

Beitragsgrafik Kriterien Fuhrpark
 

Nutzergruppen können unterschiedlich definiert werden, beispielsweise nach ihren Abteilungen oder Tätigkeiten. Gehen Sie jedoch nicht davon aus, dass alle Mitarbeiter eines Bereichs dieselben Bedürfnisse haben, die Nutzung von Mobilität kann sehr unterschiedlich ausfallen. Betrachten Sie also für die Einteilung besonders Aspekte wie Häufigkeit der Fahrten, Streckenlänge oder Lademöglichkeiten am Zielort. Vertriebskräfte bzw. Außendienstmitarbeiter sind häufig keine passende Nutzergruppe für einfachere Elektrofahrzeuge, hier werden eher die Reichweiten von herkömmlichen Mittelklasse-Fahrzeugen benötigt. Typische Nutzungen sind die Fahrten zwischen Filialen oder Standorten, innerstädtischer Verkehr oder nur gelegentliche Fahrten. Denkbare Nutzergruppen wären also in der Verwaltung zu finden, oder auch ganze Branchen wie Handwerkerdienste, Pflegeservices, Lieferdienste oder Security.

„Der Einsatz einer Reservierungssoftware hängt sehr stark von den jeweiligen Anforderungen ab“, erklärt Fuhrparkleiter Stefan Jacob. Sollten Sie noch kein solches System haben, kann dies mit der Einführung von Elektroautos gleichzeitig passieren, beispielsweise, weil das Fahrzeug durch mehrere Nutzer geteilt werden soll. Anbieter wie bspw. Fleetster bieten dazu verschiedene Pakete an. Bereits ab dem Basis-Paket ist hier die Schlüsselverwaltung bereits inklusive, für einen höheren monatlichen Beitrag wird auch ein elektronisches Fahrtenbuch sowie ein Schlüsselschrank oder schlüssellose Telematik-Schlösser zur Verfügung gestellt. Im E-Auto-Paket sind zudem bereits Algorithmen und Datenbanken hinterlegt, die realistische Lade- und Verbrauchsplanungen ermöglichen.

ELEKTROAUTO AUF DEM FIRMENPARKPLATZ PARKEN

„Vor der Integration von Elektrofahrzeugen auf dem eigenen Firmenparkplatz gibt es einiges zu beachten“, erläutert E-Auto-Spezialist Stefan Jacob. Bereits frühzeitig sollten Sie sich, beispielsweise von Ihrem Energieversorger vor Ort, zur Ladeinfrastruktur beraten lassen. Je nach Aufbau des Parkplatzes und der gewünschten Ladeleistung können auch größere Umbauarbeiten notwendig sein. Wenn es dazu kommt, dass Kabel verlegt werden, sollte zudem gleich mit eingeplant werden, dass es mehr E-Autos in Zukunft geben könnte und mehrere Ladepunkte an einer Stelle angeschlossen werden sollten. Auch wenn Sie am Anfang nur ein oder zwei E-Autos für Ihren Fuhrpark einplanen, verhindern Sie so frühzeitig den Aufwand erneuter Baumaßnahmen und können freie Ladepunkte Ihren Mitarbeitern, Nachbarn oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. „Sollten Sie statt eines Parkplatzes eine Firmengarage oder Stellplätze in einer Tiefgarage haben, müssen Sie zudem Fragen des Brandschutzes beachten“, so Stefan Jacob weiter.

Beitragsgrafik Parkschilder Fuhrpark

Ein wenig knifflig wird es, wie so oft, in den Details: Die Beschilderung Ihrer Ladesäule bzw. des E-Auto-Parkplatzes sollte vorab durchdacht sein. Möchten Sie, dass nur Elektroautos vor dem Ladepunkt parken oder dürfen sich auch andere Fahrzeuge hinstellen? Möchten Sie das Parken nur für diese Fahrzeuge kostenfrei machen? Ist ein Parken nur für die Dauer des Ladevorgangs gewünscht? Und: Dürfen auch E-Fahrräder oder E-Roller hier geparkt und geladen werden? Die Entscheidung ist schlussendlich vom Platzangebot auf Ihrem Parkplatz abhängig und kann später auch noch geändert werden. Wie Sie die Regeln am besten ausweisen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Überlegenswert ist es auch, ob Sie die neu entstanden Ladepunkte nicht nur für Ihre eigene Firma nutzen, sondern auch mit anderen teilen möchten. Auch Carsharing kann eine Strategie mit Vor- und Nachteilen sein. Sollten Sie den Aufwand oder die zusätzlichen Investitionen für die Ladeinfrastruktur scheuen, überlegen Sie vor der Anschaffung eines Elektroautos, wo sich in der Nähe Ihrer Firma öffentliche Lademöglichkeiten befinden. Sollten Sie E-Bikes oder E-Pedelecs integrieren wollen, „achten Sie besonders auch auf Fragen der Sicherheit und des Verschlusses“, ergänzt unser Experte Herr Jacob.

STEUERN UND GESETZE RUND UMS E-AUTO IM FUHRPARK

Prinzipiell gelten Haftungsfragen oder die Versicherungspflicht für E-Autos genauso wie für Verbrenner. Erst im November 2019 verlängerte das Bundeskabinett die bereits bestehende Umweltprämie. Zudem wurde die Prämie am 19. Februar 2020 offiziell von 4.000 auf 6.000 Euro für reine Elektroautos bis zu 40.000 Euro Bruttolistenpreis erhöht. Ihre Mitarbeiter*innen profitieren zudem von der ebenfalls weiter verringerten Besteuerungsgrundlade des geldwerten Vorteils. Statt ein Prozent des Bruttolistenpreises bei konventionell betriebenen Fahrzeugen und 0,5 Prozent bei Plug-In-Hybridfahrzeugen, müssen Sie bei reinen Elektrofahrzeugen ab 01.01.2020 nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises steuerlich geltend machen. So sinkt die Steuerlast bei der Wahl eines E-Autos für Ihre Angestellten weiter. Auch das Aufladen des privaten oder betrieblichen Elektroautos ist, wenn Sie es Ihren Mitarbeitern kostenfrei anbieten, für diese steuerfrei. Für Sie entfällt zudem die Kfz-Steuer für 10 Jahre, wenn Sie bis 2020 ein Elektroauto kaufen.

 

FAZIT: MIT DIESEN 10 SCHRITTEN ZUM E-AUTO

In diesem Artikel haben Sie erfahren, welche Kriterien Sie beim Kauf von E-Fahrzeugen berücksichtigen sollten, wie Sie Nutzergruppen ermitteln und definieren und Lösungen für das Parken von Elektroautos finden.

Grafik 10 Schritte - E-Autos im Fuhrpark - umschalten.de

In unserem umfangreichen Whitepaper, dass Sie kostenfrei herunterladen können, finden Sie auch zahlreiche Informationen zur Ladeinfrastruktur und zu Best Practices aus Sachsen. Sie haben Fragen oder eine Themenidee? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an frag@umschalten.de!

Ein Beitrag von Stefan Oswald

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